Nutzerseitige Differenzierung der Netzqualität ist zulässig
Besonders wichtig in der Netzneutralitätsdebatte ist, dass Anbieter von Inhalten nicht diskriminiert werden, weil so die öffentliche Meinungsbildung Schaden nehmen könnte. Es wäre grundsätzlich problematisch, wenn die Provider eine Art "Terminierungsentgelt 2.0" von den Inhalte- und Dienste-Anbietern verlangen würden.
Weniger problematisch ist es, wenn den Nutzern ein differenziertes Angebot gemacht wird. Wenn Nutzer zum Beispiel eine besondere Qualität von Internetzugang beziehen möchten, die beispielsweise eine bestimmte Qualität von IP-Telefonie-Traffik garantiert, so ist dies weniger problematisch - und für die Entwicklung innovativer neuer Angebote möglicherweise sogar förderlich. Schon heute werden den Nutzern unterschiedliche Internetqualitäten angeboten - differenziert nach Zugangsgeschwindigkeit. Hier sind in Zukunft weitere Differenzierungsansätze denkbar, ohne dass damit andere Ziele unverhältnismäßig vernachtlässigt würden.
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Hier wird zwischen Nutzern und Anbietern unterschieden. Diese Differenzierung ist zurzeit schon sehr umstritten wird bald noch weniger möglich sein. Durch die im 2. Absatz genannte Differenzierung der Angebote, kommt leider genau das gegenteil dessen was im 1. Absatz gefordert wird zu stande. Da durch die Schaffung einer "Premium-Anbindung" die "normale"-Anbindung abgewertet wird. Auch der Vergleich mit den Zugangsgeschwindigkeiten hinkt ein wenig. Die Zugangsgeschwindigkeiten regeln die Menge an Daten die eingespeist bzw. abgerufen werden dürfen, wenn diese Daten deinen "Telekomkasten";) passiert haben, werden sie genau wie alle anderen Pakete behandelt, bei einer Aufweichung der Netzneutralität, wäre dies nicht mehr der Fall.