Papier: 2.08 Wettbewerbliche Auswirkungen neuer qualitätsbezogener Abrechnungsmodelle für den Datentransport im Internet
Originalversion
| 1 | Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der |
| 2 | Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten |
| 3 | Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen |
| 4 | Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten |
| 5 | Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der |
| 6 | Netze oder Dienste. |
| 7 | |
| 8 | Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte |
| 9 | verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn |
| 10 | die Priorisierung allein von der eventuellen |
| 11 | Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden |
| 12 | abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die |
| 13 | eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs- |
| 14 | und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu |
| 15 | entscheiden. |
| 16 | |
| 17 | Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die |
| 18 | Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den |
| 19 | Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild. |
| 20 | In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung |
| 21 | einer netzübergreifenden Differenzierung nach |
| 22 | Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden |
| 23 | Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die |
| 24 | Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern |
| 25 | verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren, |
| 26 | um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden |
| 27 | Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum |
| 28 | Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in |
| 29 | Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle |
| 30 | (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden |
| 31 | Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen |
| 32 | Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines |
| 33 | Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes |
| 34 | Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden |
| 35 | müsste. |
| 36 | |
| 37 | Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen |
| 38 | Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches |
| 39 | Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und |
| 40 | heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber |
| 41 | etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen |
| 42 | Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch |
| 43 | überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten |
| 44 | besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls |
| 45 | nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt |
| 46 | der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu |
| 47 | können. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der |
| 2 | Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten |
| 3 | Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen |
| 4 | Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten |
| 5 | Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der |
| 6 | Netze oder Dienste. |
| 7 | |
| 8 | Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte |
| 9 | verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn |
| 10 | die Priorisierung allein von der eventuellen |
| 11 | Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden |
| 12 | abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die |
| 13 | eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs- |
| 14 | und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu |
| 15 | entscheiden. |
| 16 | |
| 17 | Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die |
| 18 | Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den |
| 19 | Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild. |
| 20 | In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung |
| 21 | einer netzübergreifenden Differenzierung nach |
| 22 | Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden |
| 23 | Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die |
| 24 | Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern |
| 25 | verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren, |
| 26 | um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden |
| 27 | Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum |
| 28 | Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in |
| 29 | Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle |
| 30 | (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden |
| 31 | Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen |
| 32 | Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines |
| 33 | Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes |
| 34 | Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden |
| 35 | müsste. |
| 36 | |
| 37 | Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen |
| 38 | Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches |
| 39 | Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und |
| 40 | heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber |
| 41 | etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen |
| 42 | Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch |
| 43 | überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten |
| 44 | besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls |
| 45 | nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt |
| 46 | der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu |
| 47 | können. |
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