Papier: 2.08 Wettbewerbliche Auswirkungen neuer qualitätsbezogener Abrechnungsmodelle für den Datentransport im Internet

Originalversion

1 Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der
2 Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten
3 Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen
4 Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten
5 Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der
6 Netze oder Dienste.
7
8 Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte
9 verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn
10 die Priorisierung allein von der eventuellen
11 Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden
12 abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die
13 eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs-
14 und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu
15 entscheiden.
16
17 Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die
18 Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den
19 Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild.
20 In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung
21 einer netzübergreifenden Differenzierung nach
22 Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden
23 Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die
24 Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern
25 verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren,
26 um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden
27 Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum
28 Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in
29 Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle
30 (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden
31 Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen
32 Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines
33 Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes
34 Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden
35 müsste.
36
37 Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen
38 Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches
39 Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und
40 heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber
41 etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen
42 Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch
43 überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten
44 besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls
45 nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt
46 der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu
47 können.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der
2 Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten
3 Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen
4 Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten
5 Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der
6 Netze oder Dienste.
7
8 Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte
9 verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn
10 die Priorisierung allein von der eventuellen
11 Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden
12 abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die
13 eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs-
14 und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu
15 entscheiden.
16
17 Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die
18 Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den
19 Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild.
20 In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung
21 einer netzübergreifenden Differenzierung nach
22 Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden
23 Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die
24 Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern
25 verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren,
26 um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden
27 Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum
28 Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in
29 Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle
30 (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden
31 Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen
32 Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines
33 Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes
34 Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden
35 müsste.
36
37 Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen
38 Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches
39 Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und
40 heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber
41 etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen
42 Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch
43 überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten
44 besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls
45 nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt
46 der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu
47 können.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.