Papier: 2.08 Wettbewerbliche Auswirkungen neuer qualitätsbezogener Abrechnungsmodelle für den Datentransport im Internet
Originalversion
1 | Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der |
2 | Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten |
3 | Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen |
4 | Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten |
5 | Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der |
6 | Netze oder Dienste. |
7 | |
8 | Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte |
9 | verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn |
10 | die Priorisierung allein von der eventuellen |
11 | Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden |
12 | abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die |
13 | eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs- |
14 | und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu |
15 | entscheiden. |
16 | |
17 | Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die |
18 | Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den |
19 | Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild. |
20 | In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung |
21 | einer netzübergreifenden Differenzierung nach |
22 | Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden |
23 | Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die |
24 | Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern |
25 | verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren, |
26 | um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden |
27 | Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum |
28 | Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in |
29 | Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle |
30 | (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden |
31 | Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen |
32 | Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines |
33 | Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes |
34 | Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden |
35 | müsste. |
36 | |
37 | Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen |
38 | Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches |
39 | Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und |
40 | heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber |
41 | etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen |
42 | Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch |
43 | überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten |
44 | besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls |
45 | nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt |
46 | der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu |
47 | können. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Soweit die Priorisierung von Daten allein abhängig von der |
2 | Zugehörigkeit eines Dienstes zu einer bestimmten |
3 | Diensteklasse in Abhängigkeit von tatsächlichen |
4 | Qualitätsanforderungen ist, bestehen keine direkten |
5 | Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation auf Ebene der |
6 | Netze oder Dienste. |
7 | |
8 | Dies ändert sich, sobald für die Priorisierung Entgelte |
9 | verlangt werden. Wettbewerbsneutral bleibt es dabei, wenn |
10 | die Priorisierung allein von der eventuellen |
11 | Zahlungsbereitschaft des die Dienste empfangenen Endkunden |
12 | abhängig ist. Dann obliegt es weiterhin der Person, die |
13 | eigentlich über die Nachfrage nach bestimmten Anwendungs- |
14 | und Netzdiensten bestimmt, auch über eine Differenzierung zu |
15 | entscheiden. |
16 | |
17 | Sobald aber - was das Modell großer Netzbetreiber ist - die |
18 | Bereitstellung bestimmter Qualitätsklassen von den |
19 | Dienstenanbietern bezahlt werden soll, ändert sich das Bild. |
20 | In dem Falle sind die angedachten Modelle zur Einführung |
21 | einer netzübergreifenden Differenzierung nach |
22 | Qualitätsklassen auch mit Veränderungen der bestehenden |
23 | Abrechnungsmodelle im Internet verbunden. Um für die |
24 | Priorisierung Entgelte von Inhalte- bzw. Anwendungsanbietern |
25 | verlangen zu können, bedürfte es neuer Abrechnungsverfahren, |
26 | um tatsächlich Zahlungsströme vom Inhalte anbietenden |
27 | Diensteanbieter über die gesamte Transportkette bis zum |
28 | Provider des Endkunden zu ermöglichen. Hierfür wäre – in |
29 | Abwandlung heute vorherrschender Kooperationsmodelle |
30 | (Peering) im Internet – die Einführung eines umfassenden |
31 | Interconnection-Regimes nach dem Vorbild der heutigen |
32 | Sprachtelefonie erforderlich, in dem für die Übergabe eines |
33 | Datenpakets jeweils ein nach Qualitätsklassen gestaffeltes |
34 | Entgelt an den übernehmenden Netzbetreiber gezahlt werden |
35 | müsste. |
36 | |
37 | Für die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen |
38 | Veränderung wäre entscheidend, ob ein solches |
39 | Interconnection-Regime über alle am Internet beteiligten und |
40 | heute vielfach untereinander vernetzten Einzelnetzbetreiber |
41 | etabliert und dabei die Chancengleichheit der verschiedenen |
42 | Marktteilnehmer gewahrt werden könnte. Risiken durch |
43 | überlegene Verhandlungsmacht marktmächtiger Akteure müssten |
44 | besonders beobachtet werden, um erforderlichenfalls |
45 | nachteiligen Effekten auf die Wettbewerbsintensität im Markt |
46 | der Telekommunikationsdiensteanbieter entgegenwirken zu |
47 | können. |
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