Papier: 2.05.01 Rechtliche und ökonomische Aspekte
Originalversion
| 1 | In der Regel werden Endkundenverträge heute auf Basis von |
| 2 | unter optimalen Bedingungen erzielbaren Maximalbandbreiten |
| 3 | geschlossen. Die als maximal verfügbar angebotenen |
| 4 | Übertragungsgeschwindigkeiten werden aufgrund verschiedener |
| 5 | Faktoren jedoch selten erreicht, wobei ein einzelner Faktor, |
| 6 | aber auch eine Kombination verschiedener Faktoren |
| 7 | ausschlaggebend sein kann. |
| 8 | |
| 9 | So hängt bei DSL-Produkten die vom Endkunden tatsächlich |
| 10 | nutzbare Bandbreite entscheidend von der jeweiligen |
| 11 | Entfernung vom Hauptverteiler ab. Mit zunehmender Länge der |
| 12 | verwendeten Kupferkabel bis zu der einzelnen Telefondose |
| 13 | nimmt die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit |
| 14 | ab. Auch die Qualität der in den letzten Jahrzehnten |
| 15 | verlegten Kupferkabel, über die DSL-Produkte angeboten |
| 16 | werden, hat Einfluss auf die erreichbare Bandbreite. Gerade |
| 17 | bei längeren Leitungen ist der Leitungsquerschnitt von |
| 18 | Bedeutung, da eine Leitung mit einem großen Querschnitt |
| 19 | höhere Bandbreiten erlaubt, als eine mit einem niedrigen |
| 20 | Querschnitt. Die für die Übertragungsgeschwindigkeit |
| 21 | zentralen Parameter Widerstand und Dämpfung variieren auch |
| 22 | abhängig von der Zusammensetzung des verwendeten Kupfers. Da |
| 23 | bei der Verlegung solcher Leitungen zudem regelmäßig nicht |
| 24 | an eine spätere Nutzung für eine |
| 25 | Breitband-Internetverbindung gedacht wurde, sind auch die |
| 26 | Abschirmungen der Kabel nicht immer für einen solchen |
| 27 | Einsatz ausgelegt. Störungen von außen oder Störungen der |
| 28 | einzelnen Kabelstränge untereinander sind daher möglich. |
| 29 | Schließlich hat auch die vom Endkunden verwendete Hardware |
| 30 | und die Qualität der in den Gebäuden anzutreffenden |
| 31 | Verkabelung Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit. |
| 32 | Letztere ist gerade bei Altbauten oder in der Nachkriegszeit |
| 33 | errichteten Gebäuden häufig problematisch. Für den Bereich |
| 34 | des Mobilfunks kommt als limitierender Faktor zudem die |
| 35 | jeweilige Auslastung der einzelnen Mobilfunkzelle hinzu. |
| 36 | |
| 37 | Eine Angabe, ob die im Einzelfall tatsächlich erreichbare |
| 38 | Übertragungsgeschwindigkeit von der angegebenen |
| 39 | Maximalbandbreite abweicht, ist den Netzbetreibern vor |
| 40 | Vertragsschluss somit in der Regel nicht möglich. Sie |
| 41 | stellen daher einen Internetzugang zur Verfügung, der |
| 42 | Geschwindigkeiten ermöglicht, die jedenfalls |
| 43 | durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen für |
| 44 | das betreffende Anschlussgebiet liegen. Die Staffelung der |
| 45 | Tarife wird dabei so vorgenommen, dass die Maximalbandbreite |
| 46 | des jeweils niedrigeren Tarifs garantiert ist. |
| 47 | Unterschreiten die tatsächlichen Bandbreiten dauerhaft einen |
| 48 | bestimmten Schwellenwert (z.B. 50%) der angegebenen |
| 49 | Maximalbandbreite des gewählten Tarifs, besteht regelmäßig |
| 50 | die Möglichkeit einer Tarifierung nach dem nächst niedrigen |
| 51 | Tarif. |
| 52 | |
| 53 | Um sicherzustellen, dass alle Dienste jederzeit in der |
| 54 | geforderten Qualität verfügbar sind, sind Angebote denkbar, |
| 55 | die die Nutzung von besonders ressourcenhungrigen Diensten |
| 56 | beschränken. Dies kann über die Ausdifferenzierung der |
| 57 | Angebote realisiert werden (z.B. durch Optionstarife für die |
| 58 | Nutzung von VoIP-Diensten) oder in der Form von auf alle |
| 59 | Nutzer gleichermaßen anwendbaren Verkehrssteuerungsregeln |
| 60 | (z.B. Drosselung der Peer-to-Peer Bandbreite zu |
| 61 | Spitzenzeiten). In beiden Fällen müssen die |
| 62 | Nutzungsbedingungen zwingend in den Verträgen geregelt |
| 63 | werden. Eine nachträgliche Veränderung der |
| 64 | Vertragsbedingungen ist nicht möglich und wäre immer mit |
| 65 | einem Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Endkunden |
| 66 | verbunden. Der modifizierte EU-Rechtsrahmen für die |
| 67 | elektronische Kommunikation enthält bereits heute |
| 68 | einschlägige Bestimmungen bezüglich Verbraucherschutz und |
| 69 | Transparenzpflichten. |
| 70 | |
| 71 | Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Differenzierung |
| 72 | der Angebote primär ökonomische Faktoren zu berücksichtigen. |
| 73 | Der Netzausbau ist mit erheblichen Investitionen verbunden, |
| 74 | die refinanziert werden müssen. Angesichts des stagnierenden |
| 75 | Preisniveaus im Mobilfunk muss jeder Netzbetreiber genau |
| 76 | kalkulieren, welche Mischung von Kapazitätsausbau und |
| 77 | Netzmanagement betriebswirtschaftlich optimal ist. Auf Grund |
| 78 | von unterschiedlichen Marktanteilen und Kundenprofilen |
| 79 | erstaunt es denn auch nicht, dass im Wettbewerb |
| 80 | unterschiedliche Strategien resultieren. Während ein |
| 81 | Anbieter heute die mobile Nutzung von VoIP-Diensten |
| 82 | uneingeschränkt zulässt, haben sich andere für Optionstarife |
| 83 | entschieden und ein weiterer schließt die Nutzung |
| 84 | vertraglich aus. |
| 85 | |
| 86 | Die mögliche Abkehr von heute vorherrschenden |
| 87 | Pauschaltarifen bedeutet für Kunden mit einer absehbaren und |
| 88 | regelmäßigen Überschreitung einer bestimmten |
| 89 | Nutzungsschwelle ("heavy user") ggf. höhere Kosten. |
| 90 | Dienstedifferenzierungen ermöglichen aber auch, dass die |
| 91 | Kunden, welche keine ressourcenintensiven Datendienste |
| 92 | nutzen wollen, den durch die „heavy user“ getriebenen |
| 93 | Netzausbau nicht über höhere Tarife „subventionieren“ müssen |
| 94 | und die heterogenen Kundenbedürfnisse somit passgenauer |
| 95 | befriedigt werden können. Zum anderen sind Netzmanagement |
| 96 | und Dienstedifferenzierung der effizienten Nutzung der |
| 97 | knappen Ressource Funkspektrum förderlich. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | In der Regel werden Endkundenverträge heute auf Basis von |
| 2 | unter optimalen Bedingungen erzielbaren Maximalbandbreiten |
| 3 | geschlossen. Die als maximal verfügbar angebotenen |
| 4 | Übertragungsgeschwindigkeiten werden aufgrund verschiedener |
| 5 | Faktoren jedoch selten erreicht, wobei ein einzelner Faktor, |
| 6 | aber auch eine Kombination verschiedener Faktoren |
| 7 | ausschlaggebend sein kann. |
| 8 | |
| 9 | So hängt bei DSL-Produkten die vom Endkunden tatsächlich |
| 10 | nutzbare Bandbreite entscheidend von der jeweiligen |
| 11 | Entfernung vom Hauptverteiler ab. Mit zunehmender Länge der |
| 12 | verwendeten Kupferkabel bis zu der einzelnen Telefondose |
| 13 | nimmt die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit |
| 14 | ab. Auch die Qualität der in den letzten Jahrzehnten |
| 15 | verlegten Kupferkabel, über die DSL-Produkte angeboten |
| 16 | werden, hat Einfluss auf die erreichbare Bandbreite. Gerade |
| 17 | bei längeren Leitungen ist der Leitungsquerschnitt von |
| 18 | Bedeutung, da eine Leitung mit einem großen Querschnitt |
| 19 | höhere Bandbreiten erlaubt, als eine mit einem niedrigen |
| 20 | Querschnitt. Die für die Übertragungsgeschwindigkeit |
| 21 | zentralen Parameter Widerstand und Dämpfung variieren auch |
| 22 | abhängig von der Zusammensetzung des verwendeten Kupfers. Da |
| 23 | bei der Verlegung solcher Leitungen zudem regelmäßig nicht |
| 24 | an eine spätere Nutzung für eine |
| 25 | Breitband-Internetverbindung gedacht wurde, sind auch die |
| 26 | Abschirmungen der Kabel nicht immer für einen solchen |
| 27 | Einsatz ausgelegt. Störungen von außen oder Störungen der |
| 28 | einzelnen Kabelstränge untereinander sind daher möglich. |
| 29 | Schließlich hat auch die vom Endkunden verwendete Hardware |
| 30 | und die Qualität der in den Gebäuden anzutreffenden |
| 31 | Verkabelung Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit. |
| 32 | Letztere ist gerade bei Altbauten oder in der Nachkriegszeit |
| 33 | errichteten Gebäuden häufig problematisch. Für den Bereich |
| 34 | des Mobilfunks kommt als limitierender Faktor zudem die |
| 35 | jeweilige Auslastung der einzelnen Mobilfunkzelle hinzu. |
| 36 | |
| 37 | Eine Angabe, ob die im Einzelfall tatsächlich erreichbare |
| 38 | Übertragungsgeschwindigkeit von der angegebenen |
| 39 | Maximalbandbreite abweicht, ist den Netzbetreibern vor |
| 40 | Vertragsschluss somit in der Regel nicht möglich. Sie |
| 41 | stellen daher einen Internetzugang zur Verfügung, der |
| 42 | Geschwindigkeiten ermöglicht, die jedenfalls |
| 43 | durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen für |
| 44 | das betreffende Anschlussgebiet liegen. Die Staffelung der |
| 45 | Tarife wird dabei so vorgenommen, dass die Maximalbandbreite |
| 46 | des jeweils niedrigeren Tarifs garantiert ist. |
| 47 | Unterschreiten die tatsächlichen Bandbreiten dauerhaft einen |
| 48 | bestimmten Schwellenwert (z.B. 50%) der angegebenen |
| 49 | Maximalbandbreite des gewählten Tarifs, besteht regelmäßig |
| 50 | die Möglichkeit einer Tarifierung nach dem nächst niedrigen |
| 51 | Tarif. |
| 52 | |
| 53 | Um sicherzustellen, dass alle Dienste jederzeit in der |
| 54 | geforderten Qualität verfügbar sind, sind Angebote denkbar, |
| 55 | die die Nutzung von besonders ressourcenhungrigen Diensten |
| 56 | beschränken. Dies kann über die Ausdifferenzierung der |
| 57 | Angebote realisiert werden (z.B. durch Optionstarife für die |
| 58 | Nutzung von VoIP-Diensten) oder in der Form von auf alle |
| 59 | Nutzer gleichermaßen anwendbaren Verkehrssteuerungsregeln |
| 60 | (z.B. Drosselung der Peer-to-Peer Bandbreite zu |
| 61 | Spitzenzeiten). In beiden Fällen müssen die |
| 62 | Nutzungsbedingungen zwingend in den Verträgen geregelt |
| 63 | werden. Eine nachträgliche Veränderung der |
| 64 | Vertragsbedingungen ist nicht möglich und wäre immer mit |
| 65 | einem Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Endkunden |
| 66 | verbunden. Der modifizierte EU-Rechtsrahmen für die |
| 67 | elektronische Kommunikation enthält bereits heute |
| 68 | einschlägige Bestimmungen bezüglich Verbraucherschutz und |
| 69 | Transparenzpflichten. |
| 70 | |
| 71 | Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Differenzierung |
| 72 | der Angebote primär ökonomische Faktoren zu berücksichtigen. |
| 73 | Der Netzausbau ist mit erheblichen Investitionen verbunden, |
| 74 | die refinanziert werden müssen. Angesichts des stagnierenden |
| 75 | Preisniveaus im Mobilfunk muss jeder Netzbetreiber genau |
| 76 | kalkulieren, welche Mischung von Kapazitätsausbau und |
| 77 | Netzmanagement betriebswirtschaftlich optimal ist. Auf Grund |
| 78 | von unterschiedlichen Marktanteilen und Kundenprofilen |
| 79 | erstaunt es denn auch nicht, dass im Wettbewerb |
| 80 | unterschiedliche Strategien resultieren. Während ein |
| 81 | Anbieter heute die mobile Nutzung von VoIP-Diensten |
| 82 | uneingeschränkt zulässt, haben sich andere für Optionstarife |
| 83 | entschieden und ein weiterer schließt die Nutzung |
| 84 | vertraglich aus. |
| 85 | |
| 86 | Die mögliche Abkehr von heute vorherrschenden |
| 87 | Pauschaltarifen bedeutet für Kunden mit einer absehbaren und |
| 88 | regelmäßigen Überschreitung einer bestimmten |
| 89 | Nutzungsschwelle ("heavy user") ggf. höhere Kosten. |
| 90 | Dienstedifferenzierungen ermöglichen aber auch, dass die |
| 91 | Kunden, welche keine ressourcenintensiven Datendienste |
| 92 | nutzen wollen, den durch die „heavy user“ getriebenen |
| 93 | Netzausbau nicht über höhere Tarife „subventionieren“ müssen |
| 94 | und die heterogenen Kundenbedürfnisse somit passgenauer |
| 95 | befriedigt werden können. Zum anderen sind Netzmanagement |
| 96 | und Dienstedifferenzierung der effizienten Nutzung der |
| 97 | knappen Ressource Funkspektrum förderlich. |
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