2.05.01 Rechtliche und ökonomische Aspekte

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  • 2.05.01 Rechtliche und ökonomische Aspekte (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 In der Regel werden Endkundenverträge heute auf Basis von
    2 unter optimalen Bedingungen erzielbaren Maximalbandbreiten
    3 geschlossen. Die als maximal verfügbar angebotenen
    4 Übertragungsgeschwindigkeiten werden aufgrund verschiedener
    5 Faktoren jedoch selten erreicht, wobei ein einzelner Faktor,
    6 aber auch eine Kombination verschiedener Faktoren
    7 ausschlaggebend sein kann.
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    9 So hängt bei DSL-Produkten die vom Endkunden tatsächlich
    10 nutzbare Bandbreite entscheidend von der jeweiligen
    11 Entfernung vom Hauptverteiler ab. Mit zunehmender Länge der
    12 verwendeten Kupferkabel bis zu der einzelnen Telefondose
    13 nimmt die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit
    14 ab. Auch die Qualität der in den letzten Jahrzehnten
    15 verlegten Kupferkabel, über die DSL-Produkte angeboten
    16 werden, hat Einfluss auf die erreichbare Bandbreite. Gerade
    17 bei längeren Leitungen ist der Leitungsquerschnitt von
    18 Bedeutung, da eine Leitung mit einem großen Querschnitt
    19 höhere Bandbreiten erlaubt, als eine mit einem niedrigen
    20 Querschnitt. Die für die Übertragungsgeschwindigkeit
    21 zentralen Parameter Widerstand und Dämpfung variieren auch
    22 abhängig von der Zusammensetzung des verwendeten Kupfers. Da
    23 bei der Verlegung solcher Leitungen zudem regelmäßig nicht
    24 an eine spätere Nutzung für eine
    25 Breitband-Internetverbindung gedacht wurde, sind auch die
    26 Abschirmungen der Kabel nicht immer für einen solchen
    27 Einsatz ausgelegt. Störungen von außen oder Störungen der
    28 einzelnen Kabelstränge untereinander sind daher möglich.
    29 Schließlich hat auch die vom Endkunden verwendete Hardware
    30 und die Qualität der in den Gebäuden anzutreffenden
    31 Verkabelung Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit.
    32 Letztere ist gerade bei Altbauten oder in der Nachkriegszeit
    33 errichteten Gebäuden häufig problematisch. Für den Bereich
    34 des Mobilfunks kommt als limitierender Faktor zudem die
    35 jeweilige Auslastung der einzelnen Mobilfunkzelle hinzu.
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    37 Eine Angabe, ob die im Einzelfall tatsächlich erreichbare
    38 Übertragungsgeschwindigkeit von der angegebenen
    39 Maximalbandbreite abweicht, ist den Netzbetreibern vor
    40 Vertragsschluss somit in der Regel nicht möglich. Sie
    41 stellen daher einen Internetzugang zur Verfügung, der
    42 Geschwindigkeiten ermöglicht, die jedenfalls
    43 durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen für
    44 das betreffende Anschlussgebiet liegen. Die Staffelung der
    45 Tarife wird dabei so vorgenommen, dass die Maximalbandbreite
    46 des jeweils niedrigeren Tarifs garantiert ist.
    47 Unterschreiten die tatsächlichen Bandbreiten dauerhaft einen
    48 bestimmten Schwellenwert (z.B. 50%) der angegebenen
    49 Maximalbandbreite des gewählten Tarifs, besteht regelmäßig
    50 die Möglichkeit einer Tarifierung nach dem nächst niedrigen
    51 Tarif.
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    53 Um sicherzustellen, dass alle Dienste jederzeit in der
    54 geforderten Qualität verfügbar sind, sind Angebote denkbar,
    55 die die Nutzung von besonders ressourcenhungrigen Diensten
    56 beschränken. Dies kann über die Ausdifferenzierung der
    57 Angebote realisiert werden (z.B. durch Optionstarife für die
    58 Nutzung von VoIP-Diensten) oder in der Form von auf alle
    59 Nutzer gleichermaßen anwendbaren Verkehrssteuerungsregeln
    60 (z.B. Drosselung der Peer-to-Peer Bandbreite zu
    61 Spitzenzeiten). In beiden Fällen müssen die
    62 Nutzungsbedingungen zwingend in den Verträgen geregelt
    63 werden. Eine nachträgliche Veränderung der
    64 Vertragsbedingungen ist nicht möglich und wäre immer mit
    65 einem Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Endkunden
    66 verbunden. Der modifizierte EU-Rechtsrahmen für die
    67 elektronische Kommunikation enthält bereits heute
    68 einschlägige Bestimmungen bezüglich Verbraucherschutz und
    69 Transparenzpflichten.
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    71 Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Differenzierung
    72 der Angebote primär ökonomische Faktoren zu berücksichtigen.
    73 Der Netzausbau ist mit erheblichen Investitionen verbunden,
    74 die refinanziert werden müssen. Angesichts des stagnierenden
    75 Preisniveaus im Mobilfunk muss jeder Netzbetreiber genau
    76 kalkulieren, welche Mischung von Kapazitätsausbau und
    77 Netzmanagement betriebswirtschaftlich optimal ist. Auf Grund
    78 von unterschiedlichen Marktanteilen und Kundenprofilen
    79 erstaunt es denn auch nicht, dass im Wettbewerb
    80 unterschiedliche Strategien resultieren. Während ein
    81 Anbieter heute die mobile Nutzung von VoIP-Diensten
    82 uneingeschränkt zulässt, haben sich andere für Optionstarife
    83 entschieden und ein weiterer schließt die Nutzung
    84 vertraglich aus.
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    86 Die mögliche Abkehr von heute vorherrschenden
    87 Pauschaltarifen bedeutet für Kunden mit einer absehbaren und
    88 regelmäßigen Überschreitung einer bestimmten
    89 Nutzungsschwelle ("heavy user") ggf. höhere Kosten.
    90 Dienstedifferenzierungen ermöglichen aber auch, dass die
    91 Kunden, welche keine ressourcenintensiven Datendienste
    92 nutzen wollen, den durch die „heavy user“ getriebenen
    93 Netzausbau nicht über höhere Tarife „subventionieren“ müssen
    94 und die heterogenen Kundenbedürfnisse somit passgenauer
    95 befriedigt werden können. Zum anderen sind Netzmanagement
    96 und Dienstedifferenzierung der effizienten Nutzung der
    97 knappen Ressource Funkspektrum förderlich.