1 | In der Regel werden Endkundenverträge heute auf Basis von |
2 | unter optimalen Bedingungen erzielbaren Maximalbandbreiten |
3 | geschlossen. Die als maximal verfügbar angebotenen |
4 | Übertragungsgeschwindigkeiten werden aufgrund verschiedener |
5 | Faktoren jedoch selten erreicht, wobei ein einzelner Faktor, |
6 | aber auch eine Kombination verschiedener Faktoren |
7 | ausschlaggebend sein kann. |
8 | |
9 | So hängt bei DSL-Produkten die vom Endkunden tatsächlich |
10 | nutzbare Bandbreite entscheidend von der jeweiligen |
11 | Entfernung vom Hauptverteiler ab. Mit zunehmender Länge der |
12 | verwendeten Kupferkabel bis zu der einzelnen Telefondose |
13 | nimmt die maximal erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit |
14 | ab. Auch die Qualität der in den letzten Jahrzehnten |
15 | verlegten Kupferkabel, über die DSL-Produkte angeboten |
16 | werden, hat Einfluss auf die erreichbare Bandbreite. Gerade |
17 | bei längeren Leitungen ist der Leitungsquerschnitt von |
18 | Bedeutung, da eine Leitung mit einem großen Querschnitt |
19 | höhere Bandbreiten erlaubt, als eine mit einem niedrigen |
20 | Querschnitt. Die für die Übertragungsgeschwindigkeit |
21 | zentralen Parameter Widerstand und Dämpfung variieren auch |
22 | abhängig von der Zusammensetzung des verwendeten Kupfers. Da |
23 | bei der Verlegung solcher Leitungen zudem regelmäßig nicht |
24 | an eine spätere Nutzung für eine |
25 | Breitband-Internetverbindung gedacht wurde, sind auch die |
26 | Abschirmungen der Kabel nicht immer für einen solchen |
27 | Einsatz ausgelegt. Störungen von außen oder Störungen der |
28 | einzelnen Kabelstränge untereinander sind daher möglich. |
29 | Schließlich hat auch die vom Endkunden verwendete Hardware |
30 | und die Qualität der in den Gebäuden anzutreffenden |
31 | Verkabelung Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit. |
32 | Letztere ist gerade bei Altbauten oder in der Nachkriegszeit |
33 | errichteten Gebäuden häufig problematisch. Für den Bereich |
34 | des Mobilfunks kommt als limitierender Faktor zudem die |
35 | jeweilige Auslastung der einzelnen Mobilfunkzelle hinzu. |
36 | |
37 | Eine Angabe, ob die im Einzelfall tatsächlich erreichbare |
38 | Übertragungsgeschwindigkeit von der angegebenen |
39 | Maximalbandbreite abweicht, ist den Netzbetreibern vor |
40 | Vertragsschluss somit in der Regel nicht möglich. Sie |
41 | stellen daher einen Internetzugang zur Verfügung, der |
42 | Geschwindigkeiten ermöglicht, die jedenfalls |
43 | durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen für |
44 | das betreffende Anschlussgebiet liegen. Die Staffelung der |
45 | Tarife wird dabei so vorgenommen, dass die Maximalbandbreite |
46 | des jeweils niedrigeren Tarifs garantiert ist. |
47 | Unterschreiten die tatsächlichen Bandbreiten dauerhaft einen |
48 | bestimmten Schwellenwert (z.B. 50%) der angegebenen |
49 | Maximalbandbreite des gewählten Tarifs, besteht regelmäßig |
50 | die Möglichkeit einer Tarifierung nach dem nächst niedrigen |
51 | Tarif. |
52 | |
53 | Um sicherzustellen, dass alle Dienste jederzeit in der |
54 | geforderten Qualität verfügbar sind, sind Angebote denkbar, |
55 | die die Nutzung von besonders ressourcenhungrigen Diensten |
56 | beschränken. Dies kann über die Ausdifferenzierung der |
57 | Angebote realisiert werden (z.B. durch Optionstarife für die |
58 | Nutzung von VoIP-Diensten) oder in der Form von auf alle |
59 | Nutzer gleichermaßen anwendbaren Verkehrssteuerungsregeln |
60 | (z.B. Drosselung der Peer-to-Peer Bandbreite zu |
61 | Spitzenzeiten). In beiden Fällen müssen die |
62 | Nutzungsbedingungen zwingend in den Verträgen geregelt |
63 | werden. Eine nachträgliche Veränderung der |
64 | Vertragsbedingungen ist nicht möglich und wäre immer mit |
65 | einem Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Endkunden |
66 | verbunden. Der modifizierte EU-Rechtsrahmen für die |
67 | elektronische Kommunikation enthält bereits heute |
68 | einschlägige Bestimmungen bezüglich Verbraucherschutz und |
69 | Transparenzpflichten. |
70 | |
71 | Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Differenzierung |
72 | der Angebote primär ökonomische Faktoren zu berücksichtigen. |
73 | Der Netzausbau ist mit erheblichen Investitionen verbunden, |
74 | die refinanziert werden müssen. Angesichts des stagnierenden |
75 | Preisniveaus im Mobilfunk muss jeder Netzbetreiber genau |
76 | kalkulieren, welche Mischung von Kapazitätsausbau und |
77 | Netzmanagement betriebswirtschaftlich optimal ist. Auf Grund |
78 | von unterschiedlichen Marktanteilen und Kundenprofilen |
79 | erstaunt es denn auch nicht, dass im Wettbewerb |
80 | unterschiedliche Strategien resultieren. Während ein |
81 | Anbieter heute die mobile Nutzung von VoIP-Diensten |
82 | uneingeschränkt zulässt, haben sich andere für Optionstarife |
83 | entschieden und ein weiterer schließt die Nutzung |
84 | vertraglich aus. |
85 | |
86 | Die mögliche Abkehr von heute vorherrschenden |
87 | Pauschaltarifen bedeutet für Kunden mit einer absehbaren und |
88 | regelmäßigen Überschreitung einer bestimmten |
89 | Nutzungsschwelle ("heavy user") ggf. höhere Kosten. |
90 | Dienstedifferenzierungen ermöglichen aber auch, dass die |
91 | Kunden, welche keine ressourcenintensiven Datendienste |
92 | nutzen wollen, den durch die „heavy user“ getriebenen |
93 | Netzausbau nicht über höhere Tarife „subventionieren“ müssen |
94 | und die heterogenen Kundenbedürfnisse somit passgenauer |
95 | befriedigt werden können. Zum anderen sind Netzmanagement |
96 | und Dienstedifferenzierung der effizienten Nutzung der |
97 | knappen Ressource Funkspektrum förderlich. |
1-1 von 1
-
2.05.01 Rechtliche und ökonomische Aspekte (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt