Papier: 1.05.02 Priorisierung anhand von spezifischen Qualitäts- bzw. Priorisierungsinformationen im Header

Originalversion

1 Die datenschutzfreundlichere Variante sind daher Lösungen,
2 die eine Priorisierung bestimmter Datenpakete auf Basis der
3 Header-Informationen ermöglichen. Grundsätzlich ist eine
4 solche Kennzeichnung auch schon im Rahmen des heute meist
5 verwendeten Internet-Protokoll-Version IPv4 möglich. Sie ist
6 jedoch in aller Regel mangels Absprachen zwischen den
7 Netzbetreibern von begrenzter Wirksamkeit, weil die
8 Kennzeichnung mangels einheitlicher Standards in aller Regel
9 bei der Übergabe der Datenpakete an Netzübergangspunkten
10 verworfen wird.
11
12 Es ist allerdings angestrebt, im Rahmen der Umstellung auf
13 die künftige erweiterte Internet-Protokoll-Version IPv6 die
14 Berücksichtigung von Informationen zu Qualitätsklassen zu
15 ermöglichen.
16
17 Ein Beispiel für ein Verfahren zur Kennzeichnung von
18 Prioritäts- und Qualitätsanforderungen von Datenpaketen ist
19 auch das DiffServ [Fußnote: Vgl.
20 http://de.wikipedia.org/wiki/DiffServ.] (Differentiated
21 Service) genannte Schema zur Klassifizierung von IP-Paketen.
22
23 Bei jeder Kennzeichnung der Priorität im Header stellt sich
24 sodann die Frage , wer die Einordnung von Datenpaketen in
25 die verschiedenen möglichen Qualitätsklassen vornimmt und
26 nach welchen Kriterien.
27 Denkbar ist zunächst, dass dies nach objektiven, möglichst
28 einheitlich für alle Netzbetreiber geltenden Maßstäben
29 aufgrund der Eigenart der jeweiligen Anwendungen erfolgt.
30 Dann würden gleiche bzw. vergleichbare Dienste auch
31 einheitlich behandelt und es bestünde kein (oder zumindest
32 nur wenig) Diskriminierungspotential.
33
34 Alternativ erscheint es möglich, dass einer der Beteiligten
35 der Kommunikation individuell darüber entscheiden (können)
36 will, ob die innerhalb der Kommunikation zu übertragenden
37 Datenpakete einer bestimmten Bevorrechtigungen
38 unterliegenden Qualitätsklasse angehören sollen. Diese
39 Entscheidung kann nun wiederum entweder der Absender der
40 Datenpakete, d.h. der Anbieter des betreffenden Dienstes
41 bzw. Inhalts sein oder aber der Anforderer und Empfänger der
42 Datenpakete. Hier kann es zu Ungleichbehandlungen zwischen
43 konkurrierenden Anbietern kommen, insbesondere wenn die
44 Einordnung in bevorrechtigte Qualitätsklassen von der
45 Zahlung eines Entgelts des Diensteanbieters abhängig gemacht
46 wird. Wesentlich unbedenklicher erscheint es, wenn die
47 Priorisierungsentscheidung (und ggf. auch eine damit
48 einhergehende Zahlungspflicht) dem Endnutzer und Empfänger
49 des Dienstes überlassen bleibt.
50
51 Generell setzt die Wirkung solcher Kennzeichnungen über
52 Netzgrenzen hinweg zudem Netzbetreiber-übergreifende
53 Absprachen voraus. Ob dies ohne unabhängige Normierung
54 großflächig im Rahmen von Next Generation Networks, aber
55 auch dem jetzigen Internet erfolgreich sein wird, ist offen.
56 Es bleibt ungeklärt, ob und in welcher Form sich die
57 Möglichkeit einer Priorisierung von Datenpaketen über die
58 Grenzen einzelner Teilnetze hinweg realisieren lässt. Im
59 privatrechtlich organisierten Internet sind für alle
60 Netzbetreiber gültige Vorgaben nicht zu erwarten. Vielmehr
61 sind hier eher bilaterale Absprachen zwischen (großen)
62 Netzbetreibern wahrscheinlich. Dann hängt die Durchsetzung
63 solcher Absprachen aber davon ab, ob auch wirtschaftliche
64 Anreize für die Übernahme von Prirorisierungsinformationen
65 gesetzt sind. In der Folge dürfte dies auf die Übertragung
66 des Interconnection-Regimes der klassichen Telefonie auf die
67 Welt des Internets hinauslaufen, bei dem für die
68 Weiterleitung bzw. Terminierung von Datenpaketen an den
69 jeweils übernehmenden Netzbetreiber Zahlungen erfolgen.
70 Solche neuen Kooperationsmodelle werden allerdings nicht
71 ohne Auswirkungen auf die wirtschaftliche Funktionsweise des
72 Internets bleiben. Nicht zuletzt wird dies notwendig machen,
73 dass für entsprechend übermittelte Datenpakete zusätzliche
74 Entgelte entweder vom sendenden Diensteanbieter oder vom
75 anfordernden Endkunden erhoben werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die datenschutzfreundlichere Variante sind daher Lösungen,
2 die eine Priorisierung bestimmter Datenpakete auf Basis der
3 Header-Informationen ermöglichen. Grundsätzlich ist eine
4 solche Kennzeichnung auch schon im Rahmen des heute meist
5 verwendeten Internet-Protokoll-Version IPv4 möglich. Sie ist
6 jedoch in aller Regel mangels Absprachen zwischen den
7 Netzbetreibern von begrenzter Wirksamkeit, weil die
8 Kennzeichnung mangels einheitlicher Standards in aller Regel
9 bei der Übergabe der Datenpakete an Netzübergangspunkten
10 verworfen wird.
11
12 Es ist allerdings angestrebt, im Rahmen der Umstellung auf
13 die künftige erweiterte Internet-Protokoll-Version IPv6 die
14 Berücksichtigung von Informationen zu Qualitätsklassen zu
15 ermöglichen.
16
17 Ein Beispiel für ein Verfahren zur Kennzeichnung von
18 Prioritäts- und Qualitätsanforderungen von Datenpaketen ist
19 auch das DiffServ [Fußnote: Vgl.
20 http://de.wikipedia.org/wiki/DiffServ.] (Differentiated
21 Service) genannte Schema zur Klassifizierung von IP-Paketen.
22
23 Bei jeder Kennzeichnung der Priorität im Header stellt sich
24 sodann die Frage , wer die Einordnung von Datenpaketen in
25 die verschiedenen möglichen Qualitätsklassen vornimmt und
26 nach welchen Kriterien.
27 Denkbar ist zunächst, dass dies nach objektiven, möglichst
28 einheitlich für alle Netzbetreiber geltenden Maßstäben
29 aufgrund der Eigenart der jeweiligen Anwendungen erfolgt.
30 Dann würden gleiche bzw. vergleichbare Dienste auch
31 einheitlich behandelt und es bestünde kein (oder zumindest
32 nur wenig) Diskriminierungspotential.
33
34 Alternativ erscheint es möglich, dass einer der Beteiligten
35 der Kommunikation individuell darüber entscheiden (können)
36 will, ob die innerhalb der Kommunikation zu übertragenden
37 Datenpakete einer bestimmten Bevorrechtigungen
38 unterliegenden Qualitätsklasse angehören sollen. Diese
39 Entscheidung kann nun wiederum entweder der Absender der
40 Datenpakete, d.h. der Anbieter des betreffenden Dienstes
41 bzw. Inhalts sein oder aber der Anforderer und Empfänger der
42 Datenpakete. Hier kann es zu Ungleichbehandlungen zwischen
43 konkurrierenden Anbietern kommen, insbesondere wenn die
44 Einordnung in bevorrechtigte Qualitätsklassen von der
45 Zahlung eines Entgelts des Diensteanbieters abhängig gemacht
46 wird. Wesentlich unbedenklicher erscheint es, wenn die
47 Priorisierungsentscheidung (und ggf. auch eine damit
48 einhergehende Zahlungspflicht) dem Endnutzer und Empfänger
49 des Dienstes überlassen bleibt.
50
51 Generell setzt die Wirkung solcher Kennzeichnungen über
52 Netzgrenzen hinweg zudem Netzbetreiber-übergreifende
53 Absprachen voraus. Ob dies ohne unabhängige Normierung
54 großflächig im Rahmen von Next Generation Networks, aber
55 auch dem jetzigen Internet erfolgreich sein wird, ist offen.
56 Es bleibt ungeklärt, ob und in welcher Form sich die
57 Möglichkeit einer Priorisierung von Datenpaketen über die
58 Grenzen einzelner Teilnetze hinweg realisieren lässt. Im
59 privatrechtlich organisierten Internet sind für alle
60 Netzbetreiber gültige Vorgaben nicht zu erwarten. Vielmehr
61 sind hier eher bilaterale Absprachen zwischen (großen)
62 Netzbetreibern wahrscheinlich. Dann hängt die Durchsetzung
63 solcher Absprachen aber davon ab, ob auch wirtschaftliche
64 Anreize für die Übernahme von Prirorisierungsinformationen
65 gesetzt sind. In der Folge dürfte dies auf die Übertragung
66 des Interconnection-Regimes der klassichen Telefonie auf die
67 Welt des Internets hinauslaufen, bei dem für die
68 Weiterleitung bzw. Terminierung von Datenpaketen an den
69 jeweils übernehmenden Netzbetreiber Zahlungen erfolgen.
70 Solche neuen Kooperationsmodelle werden allerdings nicht
71 ohne Auswirkungen auf die wirtschaftliche Funktionsweise des
72 Internets bleiben. Nicht zuletzt wird dies notwendig machen,
73 dass für entsprechend übermittelte Datenpakete zusätzliche
74 Entgelte entweder vom sendenden Diensteanbieter oder vom
75 anfordernden Endkunden erhoben werden.

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