@Volker

danke für den Hinweis. Ich nutze den Begriff Telemedienangebote, wie im Rundfunkstaatsvertrag. Demnach sind das eben vor allem Online-Angebote.

Streng genommen ist aber auch Skype ein Telemediendienst - richtig?

Ich meine hier alle Telemediendienste, die sich an die Öffentlichkeit richten, also nicht 1:1-Kommunikation. Das müsste man aber sicher noch einmal in der Endfassung ganz genau definieren.

Es ist also nicht so, dass ich mit dem Vorschlag meine, dass der gesamte Verkehr im Internet ohne Differenzierung transport werden soll, sondern dass der gesamte Verkehr aller öfflichkeitsbezogenen oder (noch dem jüngsten Papier-Gutachten meinethalben auch) rundfunkähnlichen Telemediendienste gleich behandelt werden soll.