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Für Telemedien-Angebote darf es max. eine Qualitätsklasse geben


Ziel ist, dass kein Anbieter von publizistischen Inhalten gegenüber einem anderen diskriminiert werden soll. Daher sollen alle Telemedien-Angebote (vulgo: publizistischen Online-Angebote) im Netz gleich behandelt werden. Sollten Provider die Bildung von Qualitätsklassen anstreben, so soll es nur eine Qualitätsklasse für alle Telemedien in Summe geben. Es dürfte also durch die Provider kein priviligierter Zugang zu einzelnen publizistischen Online-Angeboten angeboten werden.

Hiermit wird die Forderung nach einer Diskriminierungfreiheit im Bereich der für die öffentliche Meinungsbildung wichtigen publizistischen Angebote unterstrichen.

Ausgeschlossen ist nicht, dass in anderen Segmenten des Internetverkehrs, nicht wichtig für die öffentliche Meinungsbildung sind, (z. B. B2B-Anwendungen) weniger strenge Diskrimierungsanforderungen existieren.


Diskussionen

  • Also die Internet-Pakete von zahlenden Wirtschaftskunden, die nichts mit Telemedien-Angeboten zu tun haben, schneller übermitteln, als die von kleinen Blogs und großen Nachrichtenportalen, auch wenn diese dann zwar gleich schnell (bzw. nun gleich langsam) sind?

    Netzneutralität darf sich nicht nur auf "Telemedien-Angebote" beschränken, sondern sollte sich auf generell alle Bereiche des Datentransfers erstrecken.

    • Pedder:

      "Netzneutralität darf sich nicht nur auf "Telemedien-Angebote" beschränken, sondern sollte sich auf generell alle Bereiche des Datentransfers erstrecken"

      Warum? Mit welcher Begründung? Mit welchem Ziel?

      • Weil man kaum unterscheiden kann, was ein "großes Telemedien-Angebot" und was nur ein kleiner Blog ist. Weil es dann unnötige Barrieren gebe, wenn ein Blog wächst und weil es eine unnötige Wettbewerbsverzerrung und unnötige Bürokratie darstellen würde.

  • G. Jacobs (bitclown) ist dagegen
    +5

    Den besonderen Schutz im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung (und genaugenommen auch Meinungsäußerung) würde ich gerne unterstützen.

    Aber die Diskriminierung und sei es nur durch weniger strenge Diskriminierungsanforderungen, kann ich aber nicht hinnehmen. Ich stelle mir nur vor, daß ich als einzelner Software-Entwickler zuerst zu einem Zugangs-Anbieter wechseln muß, der Verwendung von nicht-standardisierten Protokollen zuläßt. Und wie sieht das dann mit der Produkteinführung aus? Ich muß zuerst mit Telekom und Konsorten verhandeln, bis meine Anwendung zugelassen wird?

    Geht gar nicht.

  • cschoen ist dagegen
    +5

    Bei diesem Vorschlag hab ich Verständnisschwierigkeiten.

    • Was ist mit dem Begriff "Telemedien" gemeint? Medienformate, Kommunikationskanäle,...?

    • Was ist mit "eine Qualitätsklasse für alle Telemedien" gemeint? Kann man "Telemedien" unterteilen und diese sollen dann je eine Qualitätsklasse bekommen? Etwa eine Videostreamklasse und eine VoIP-Klasse? Oder soll es nur eine Qualitätsklasse für alle "Telemedien" geben? Aber was beim Internet ist nicht Telemedium?? Also nur eine Qualitätsklasse, das macht aber den Begriff etwas nutzlos.

    Ich steh hier aufm Schlauch.

    • Sehe ich auch so. Was sollen *publizistische Telemedien" sein? Wenn man sich das Telemediengesetz ansieht, dan sind doch alle Art von Diensten (Diensten in dem Sinne wie es vom Kunden wahrgenommen wird) Telemedien. Das was man allgemein als Anwendung bezeichnet, ist ein Telemediendienst.

      Der Vorschlag lautet also, dass der gesamte Verkehr im Internet ohne Differenzierung innerhalb einer Verkehrsklasse transportiert wird.

      • @Volker

        danke für den Hinweis. Ich nutze den Begriff Telemedienangebote, wie im Rundfunkstaatsvertrag. Demnach sind das eben vor allem Online-Angebote.

        Streng genommen ist aber auch Skype ein Telemediendienst - richtig?

        Ich meine hier alle Telemediendienste, die sich an die Öffentlichkeit richten, also nicht 1:1-Kommunikation. Das müsste man aber sicher noch einmal in der Endfassung ganz genau definieren.

        Es ist also nicht so, dass ich mit dem Vorschlag meine, dass der gesamte Verkehr im Internet ohne Differenzierung transport werden soll, sondern dass der gesamte Verkehr aller öfflichkeitsbezogenen oder (noch dem jüngsten Papier-Gutachten meinethalben auch) rundfunkähnlichen Telemediendienste gleich behandelt werden soll.

        • Vielleicht ist der Begriff "Telemedien, die sich an die Allgemeinheit richten" hilfreich. Dieser findet sich ebenfalls im RStV wieder. Hier geht es auch darum, dass der Empfängerkreis nicht von vorneherein bestimmt ist (keine 1:1-Kommunikation), bzw. werden kann.

    • CSchoen: Der Begriff Telemedien ist ein stehender Begriff der Medienregulierung: http://de.wikipedia.org/wiki/Telemedien http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html#BJNR017910007BJNE000101360

      Das Internet ist kein Telemedium, sondern bestimmte Diensteangebote im Internet sind Telemedien, zum beispiel journalistische Websites.

      "Kann man "Telemedien" unterteilen und diese sollen dann je eine Qualitätsklasse bekommen?" Natürlich könnte man Telemedien unterteilen - zum Beispiel könnte es von einem Provider ein Interntangebot geben, bei dem man RTL in besonders guter Qualitäts sehen kann - BBC World aber nicht. Solch ein Szenario soll mit diesem Vorschlag verhindert werden. Es dürfte also nur eine Videostreamklasse für alle Rundfunkanbieter oder rundfunkähnnlichen Angebote geben. Das ist gemeint.

      • Wie regelt man dann, dass bestimmt Dienste einfach höhere Anforderungen haben als andere? z.B. SD-TV und HD-TV.

  • niclasglaser ist dagegen
    +2

    Wie definiert man denn "für die öffentliche Meinungsbildung wichtige publizistische Angebote"?

  • Autolykos ist dafür
    +1

    Das ist eine wichtige Forderung, aber im Grunde nur eine Teilmenge von "keine Diskriminierung nach Inhalt". Viele Kommentatoren hier tun so als ob die Forderung implizit die Aussage beinhaltet, daß Provider ansonsten ganz nach Gusto Pakete bevorzugen und benachteiligen dürften. Das ist hier aber nicht gemeint. Dienste, die keine Telemedien sind, sind schlicht eine andere Baustelle, und dieser Vorschlag äußert sich dazu nicht. Innovationen zu schützen ist natürlich auch wichtig, aber wenn es um das verbreiten (und de facto unterdrücken) von Meinungen geht, ist das wesentlich gefährlicher - und es gibt überhaupt keinen Raum für eine Aufweichung des Neutralitätsbegriffs.

    • Schön eine Teilmenge. Aber sollte diese Teilmenge sich tatsächlich auch so abgegrenzt durchsetzen, wäre das eben fatal. Da kann man also nur zustimmen gegen den Vorschlag von Robin Meyer-Lucht zu sein. Beispiels der Benutzer "Pedder" tut nicht so, sondern er stellt ja eine weiterführende Frage. Der Eindruck wird bei Ihnen fälschlich erweckt. Vielleicht hat ja aber G. Jacobs hier die in diesem Aspekt treffendere Antwort geschrieben.

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