Ziel ist, dass kein Anbieter von publizistischen Inhalten gegenüber einem anderen diskriminiert disktriminiert werden soll. Daher sollen alle Telemedien-Angebote (vulgo: publizistischen Online-Angebote) im Netz gleich behandelt werden. Sollten Provider die Sollte es zu einer Bildung von Qualitätsklassen anstreben, so soll kommen, so sollte es nur eine Qualitätsklasse für alle Telemedien in Summe geben. Es dürfte also durch die Provider kein priviligierter Zugang zu einzelnen publizistischen Online-Angeboten angeboten werden.
Hiermit wird die Forderung nach einer Diskriminierungfreiheit im Bereich der für die öffentliche Meinungsbildung wichtigen publizistischen Angebote unterstrichen.
Ausgeschlossen ist nicht, dass in anderen Segmenten des Internetverkehrs, nicht wichtig für die öffentliche Meinungsbildung sind, (z. B. B2B-Anwendungen) weniger strenge Diskrimierungsanforderungen existieren.