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Der Vorschlag weist zu Recht darauf hin, dass die bsondere Problematik von Wettbewerbsvezerrungen zu Lasten von kleinen, neuen und innovativen oder nicht-kommerziellen gegenüber großen, etabilerten und deshalb zahlungskräftigen Anbietern dann eintritt, wenn tatsächlich die Zuordnung in Qualitätsklassen von der Zahlungsfähigkeit des Inhalteanbieters abhängt. Wenn hingegen der Nutzer für bestimmte Dienste oder sogar für eine individuelle Diensteanforderung eine besondere Qualität abfordern kann, können diese Wirkungen vermieden werden.
Es geht deshalb auch nicht um die Entgegensetzung Anbieter / Nutzer als Dauereinstufung, sondern es geht um den konkreten Nutzungsvorgang. Wer hier einen Dienst / einen Inhalt anfordert, soll auch entscheiden können, ob er diesen Dienst / Inhalt in einer besonders gesicherten Qualität erhalten möchte.
Nur unter dieser Voraussetzung funktioniert aber auch tatsächlich eine Kontrolle der Netzneutralität durch den Wettbewerb, weil nun der tatsächliche Nachfrager nach einem Dienst für sich prüfen und entscheiden kann, ob er die Leistung von Provider A gegen Zuzahlung erhalten will oder nicht vielleicht doch lieber zu Provider B wechselt, der bereits ohne Qualitätsaufpreis sicherstellen kann, dass die Inhalte und Dienste in der gewünschten Qualität geliefert werden. Dann wird die Qualität des jeweils angebotenen "best-effort"-Internets zum echten Unterscheidungsmerkmal der Nutzer. Es bleibt abzuwarten, ob sich unter diesen Bedingungen dann überhaupt Qualitätsaufpreise im Markt durchsetzen lassen.
WOsthaus SV ist dafür
Der Vorschlag weist zu Recht darauf hin, dass die bsondere Problematik von Wettbewerbsvezerrungen zu Lasten von kleinen, neuen und innovativen oder nicht-kommerziellen gegenüber großen, etabilerten und deshalb zahlungskräftigen Anbietern dann eintritt, wenn tatsächlich die Zuordnung in Qualitätsklassen von der Zahlungsfähigkeit des Inhalteanbieters abhängt. Wenn hingegen der Nutzer für bestimmte Dienste oder sogar für eine individuelle Diensteanforderung eine besondere Qualität abfordern kann, können diese Wirkungen vermieden werden.
Es geht deshalb auch nicht um die Entgegensetzung Anbieter / Nutzer als Dauereinstufung, sondern es geht um den konkreten Nutzungsvorgang. Wer hier einen Dienst / einen Inhalt anfordert, soll auch entscheiden können, ob er diesen Dienst / Inhalt in einer besonders gesicherten Qualität erhalten möchte.
Nur unter dieser Voraussetzung funktioniert aber auch tatsächlich eine Kontrolle der Netzneutralität durch den Wettbewerb, weil nun der tatsächliche Nachfrager nach einem Dienst für sich prüfen und entscheiden kann, ob er die Leistung von Provider A gegen Zuzahlung erhalten will oder nicht vielleicht doch lieber zu Provider B wechselt, der bereits ohne Qualitätsaufpreis sicherstellen kann, dass die Inhalte und Dienste in der gewünschten Qualität geliefert werden. Dann wird die Qualität des jeweils angebotenen "best-effort"-Internets zum echten Unterscheidungsmerkmal der Nutzer. Es bleibt abzuwarten, ob sich unter diesen Bedingungen dann überhaupt Qualitätsaufpreise im Markt durchsetzen lassen.