Für Telemedien-Angebote darf es max. eine Qualitätsklasse geben
Ziel ist, dass kein Anbieter von publizistischen Inhalten gegenüber einem anderen diskriminiert werden soll. Daher sollen alle Telemedien-Angebote (vulgo: publizistischen Online-Angebote) im Netz gleich behandelt werden. Sollten Provider die Bildung von Qualitätsklassen anstreben, so soll es nur eine Qualitätsklasse für alle Telemedien in Summe geben. Es dürfte also durch die Provider kein priviligierter Zugang zu einzelnen publizistischen Online-Angeboten angeboten werden.
Hiermit wird die Forderung nach einer Diskriminierungfreiheit im Bereich der für die öffentliche Meinungsbildung wichtigen publizistischen Angebote unterstrichen.
Ausgeschlossen ist nicht, dass in anderen Segmenten des Internetverkehrs, nicht wichtig für die öffentliche Meinungsbildung sind, (z. B. B2B-Anwendungen) weniger strenge Diskrimierungsanforderungen existieren.
Pedder
Also die Internet-Pakete von zahlenden Wirtschaftskunden, die nichts mit Telemedien-Angeboten zu tun haben, schneller übermitteln, als die von kleinen Blogs und großen Nachrichtenportalen, auch wenn diese dann zwar gleich schnell (bzw. nun gleich langsam) sind?
Netzneutralität darf sich nicht nur auf "Telemedien-Angebote" beschränken, sondern sollte sich auf generell alle Bereiche des Datentransfers erstrecken.