Papier: 1.02 Netzwerkmanagement zu anderen Zwecken
Originalversion
| 1 | Neben der Bewältigung von Kapazitätsengpässen, die Einfluss |
| 2 | auf die eingangs beschriebenen Qualitätsparameter haben |
| 3 | können, gibt es weitere Erfordernisse, die |
| 4 | Netzwerkmanagement-Maßnahmen notwendig machen können. |
| 5 | |
| 6 | Dazu zählen neben dem Traffic-Management etwa die Einhaltung |
| 7 | von gegenüber Kunden zugesicherten Qualitätseigenschaften |
| 8 | (sowie die Möglichkeit für den Kunden diese zu überprüfen), |
| 9 | aber auch Ausfallsicherheit, Sicherheitsüberlegungen (z.B. |
| 10 | sicherheitskritische Dienste wie Notruf) oder Fragen der |
| 11 | Latenz bzw. Paketverluste, sofern diese nicht erst durch |
| 12 | Kapazitätsprobleme, sondern auch unabhängig hiervon |
| 13 | verursacht werden können. So braucht es Netzwerkmanagement |
| 14 | schon in heutigen TK Netzen, um sicherzustellen, dass |
| 15 | gesetzliche Auflagen wie z.B. Notrufe, |
| 16 | Strafverfolgungsmaßnahmen / gesetzliche Eingriffsbefugnisse |
| 17 | der Ermittlungsbehörden, o.ä. erfüllt werden können. Aber |
| 18 | auch bestimmte IP-Dienste wie dedizierte IPTV-Applikationen |
| 19 | werden im Rahmen von Managed Services gesondert behandelt, |
| 20 | da andernfalls das Qualitätsversprechen (etwa: |
| 21 | HD-Fernsehempfang) gegenüber dem Endkunden, für welches |
| 22 | dieser gesondert zahlt, nicht garantiert werden könnten. |
| 23 | |
| 24 | Netzwerkmanagement kann aber auch unabhängig von |
| 25 | Kapazitätsengpässen genutzt werden, um nicht gewollte |
| 26 | Inhalte zu behindern oder ganz zu blockieren. Dies kann aus |
| 27 | ökonomischen, rechtlichen oder moralischen Gründen |
| 28 | geschehen, bedeutet aber in jedem Fall die Entscheidung des |
| 29 | Netzbetreibers, ob bestimmte Inhalte transportiert werden |
| 30 | oder nicht. |
| 31 | |
| 32 | Problematische Konstellationen ergeben sich immer dann, wenn |
| 33 | Netzbetreiber eine Unterscheidung zwischen verschiedenen |
| 34 | Inhalten oder Ursprungsquellen von Daten vornehmen. |
| 35 | Beispiele hierfür sind |
| 36 | |
| 37 | - z.B. Blockierung des Datenverkehrs bei bestimmten |
| 38 | Applikationen, wie es bei der Sperrung von Skype auf |
| 39 | Smartphones durch einige Anbieter zu beobachten ist |
| 40 | |
| 41 | - Einschränkung und Verlangsamung des Datenverkehrs bei |
| 42 | bestimmten Inhalten, z.B. beim Herunterladen von Videos, |
| 43 | Filmen und Musik |
| 44 | |
| 45 | - Manipulation oder Blockade unerwünschter Inhalte, um etwa |
| 46 | die Verbreitung von Kritik, z.B. an bestimmten Unternehmen, |
| 47 | zu behindern. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Neben der Bewältigung von Kapazitätsengpässen, die Einfluss |
| 2 | auf die eingangs beschriebenen Qualitätsparameter haben |
| 3 | können, gibt es weitere Erfordernisse, die |
| 4 | Netzwerkmanagement-Maßnahmen notwendig machen können. |
| 5 | |
| 6 | Dazu zählen neben dem Traffic-Management etwa die Einhaltung |
| 7 | von gegenüber Kunden zugesicherten Qualitätseigenschaften |
| 8 | (sowie die Möglichkeit für den Kunden diese zu überprüfen), |
| 9 | aber auch Ausfallsicherheit, Sicherheitsüberlegungen (z.B. |
| 10 | sicherheitskritische Dienste wie Notruf) oder Fragen der |
| 11 | Latenz bzw. Paketverluste, sofern diese nicht erst durch |
| 12 | Kapazitätsprobleme, sondern auch unabhängig hiervon |
| 13 | verursacht werden können. So braucht es Netzwerkmanagement |
| 14 | schon in heutigen TK Netzen, um sicherzustellen, dass |
| 15 | gesetzliche Auflagen wie z.B. Notrufe, |
| 16 | Strafverfolgungsmaßnahmen / gesetzliche Eingriffsbefugnisse |
| 17 | der Ermittlungsbehörden, o.ä. erfüllt werden können. Aber |
| 18 | auch bestimmte IP-Dienste wie dedizierte IPTV-Applikationen |
| 19 | werden im Rahmen von Managed Services gesondert behandelt, |
| 20 | da andernfalls das Qualitätsversprechen (etwa: |
| 21 | HD-Fernsehempfang) gegenüber dem Endkunden, für welches |
| 22 | dieser gesondert zahlt, nicht garantiert werden könnten. |
| 23 | |
| 24 | Netzwerkmanagement kann aber auch unabhängig von |
| 25 | Kapazitätsengpässen genutzt werden, um nicht gewollte |
| 26 | Inhalte zu behindern oder ganz zu blockieren. Dies kann aus |
| 27 | ökonomischen, rechtlichen oder moralischen Gründen |
| 28 | geschehen, bedeutet aber in jedem Fall die Entscheidung des |
| 29 | Netzbetreibers, ob bestimmte Inhalte transportiert werden |
| 30 | oder nicht. |
| 31 | |
| 32 | Problematische Konstellationen ergeben sich immer dann, wenn |
| 33 | Netzbetreiber eine Unterscheidung zwischen verschiedenen |
| 34 | Inhalten oder Ursprungsquellen von Daten vornehmen. |
| 35 | Beispiele hierfür sind |
| 36 | |
| 37 | - z.B. Blockierung des Datenverkehrs bei bestimmten |
| 38 | Applikationen, wie es bei der Sperrung von Skype auf |
| 39 | Smartphones durch einige Anbieter zu beobachten ist |
| 40 | |
| 41 | - Einschränkung und Verlangsamung des Datenverkehrs bei |
| 42 | bestimmten Inhalten, z.B. beim Herunterladen von Videos, |
| 43 | Filmen und Musik |
| 44 | |
| 45 | - Manipulation oder Blockade unerwünschter Inhalte, um etwa |
| 46 | die Verbreitung von Kritik, z.B. an bestimmten Unternehmen, |
| 47 | zu behindern. |
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