3.02.02 Diskriminierungsfreiheit und das Internet [Fußnote: unter Internet werden hier alle IP-basierten Dienste wie www, usenet etc. verstanden]

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  • 3.02.02 Diskriminierungsfreiheit und das Internet [Fußnote: unter Internet werden hier alle IP-basierten Dienste wie www, usenet etc. verstanden] (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Diskriminierungsfreiheit im Internet bedeutet hier im Sinne
    2 eines allgemeinen Offenheitsanspruchs zunächst, dass der
    3 Zugriff auf einzelne Angebote im Sinne einer technischen
    4 Zugangsmöglichkeit nicht durch Dritte, insbesondere die
    5 Netzbetreiber bzw. staatliche Stellen eingeschränkt wird.
    6 Dagegen sind Beschränkungen der Diensteanbieter selbst,
    7 etwa Kostenpflichtigkeit und Registrierungserfordernisse vom
    8 Verbraucher anerkannt. Beschränkungen des Angebots
    9 bestimmter Dienste bzw. Inhalte auf spezifische geografische
    10 Regionen, wie sie zumeist aus urheberrechtlichen Gründen von
    11 Diensteanbietern vorgenommen werden, sind ebenfalls Praxis.
    12
    13 Auch die Netzbetreiber haben bereits mehrfach betont, die
    14 technische Zugänglichkeit einzelner Dienste keinesfalls
    15 einschränken zu wollen. Dies wird seitens der Netzbetreiber
    16 selbst auf solche Dienste bezogen, denen Illegalität (etwa
    17 im Bereich Kinderpornografie, Glücksspiel & Urheberrecht)
    18 vorgeworfen wird, da die Netzbetreiber ganz bewusst nicht
    19 die Rolle des Gatekeepers des Rechts übernehmen wollen – ein
    20 Grundgedanke, der auch den Haftungsprivilegierungen der
    21 E-Commerce-Richtlinie zugrunde liegt, die europarechtlich
    22 gewissermaßen die Magna Charta des Internetrechts bilden.
    23
    24 Allerdings gibt es Forderungen aus der Politik wie auch von
    25 Seiten der Rechteverwerter, den Offenheitsanspruch für eben
    26 solche Dienste, denen Illegalität vorgeworfen wird, zu
    27 durchbrechen und damit auch die durch die
    28 E-Commerce-Richtlinie abgesicherte neutrale Rolle Provider
    29 zu modifizieren. Es lässt sich daher konstatieren, dass
    30 Einschränkungen bzw. Durchbrechungen des Anspruchs der
    31 Diskriminierungsfreiheit auf Ebene des Internet derzeit im
    32 Wesentlichen von Rechteverwertern wie auch von der Politik
    33 selbst gefordert werden, wobei die Legitimität dieser
    34 Durchbrechung in der Regel mit der Illegalität der
    35 avisierten Angebote begründet wird. Das Problem dieser
    36 Ansätze liegt darin, dass die behauptete Illegalität, so
    37 überzeugend sie z.B. im Falle von Kinderpornografie
    38 dargelegt sein mag, eine Ausdehnung entsprechender Ansätze
    39 auf eine Vielzahl von weit weniger schwerwiegenden und
    40 weniger eindeutigen Fallgestaltungen nahe legt, was
    41 langfristig auf eine allgemeine staatliche Netzüberwachung
    42 und -kontrolle hinauslaufen könnte, welche seitens der ISP
    43 technisch umzusetzen wäre. Dies ist der Grund für die
    44 generelle Skepsis der Netzbetreiber ggü. solchen Eingriffen.