2.05 Differenzierung bei Nutzung von Diensten über verschiedene Übertragungswege ...

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  • 2.05 Differenzierung bei Nutzung von Diensten über verschiedene Übertragungswege ... (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Differenzierung bei Nutzung von Diensten über verschiedene
    2 Übertragungswege (beispielsweise Mobilfunk vs. DSL) sowie am
    3 Endgerät bei der Nutzung der Endgeräte selbst („Skype auf
    4 dem iPhone“-Fälle, Handy als Modem für Internet am Laptop) –
    5 Praxis der Provider, vertragsrechtliche Grundlagen und
    6 Gründe für Differenzierungen
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    8
    9 Der stetige Ausbau der Übertragungskapazitäten und der
    10 technologische Fortschritt – sowohl in der
    11 Übertragungstechnik wie auch bei den Endgeräten – haben dazu
    12 geführt, dass die mobile Internetnutzung heute mit der
    13 leitungsgebundenen vergleichbar ist. Das Endkundenerlebnis
    14 bei der mobilen Internetnutzung nähert sich dem stationären
    15 am Desktoprechner zunehmend an. So ist es heute auch
    16 möglich, Smartphones direkt an ein Notebook oder PDA
    17 anzubinden und als Modem zu nutzen (sog. Tethering). Beim
    18 Einsatz des Handys als mobiles Datenmodem steigt die Menge
    19 der übertragenen Daten erfahrungsgemäß sprunghaft an.
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    21 Die technische Realisierung von mobilen Internetverbindungen
    22 unterscheidet sich aber signifikant von den
    23 leitungsgebundenen. Die zur Verfügung stehende Kapazität
    24 wird im Mobilfunk durch die knappe Ressource Funkspektrum
    25 begrenzt und muss mit allen in einer Funkzelle gleichzeitig
    26 aktiven Nutzern geteilt werden (sog. shared medium).
    27 Folglich muss jeder Mobilfunknetzbetreiber die Nutzung des
    28 ihm zugeteilten Frequenzspektrums aktiv verwalten, bzw.
    29 managen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu
    30 erbringen.
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    32 Ziel dieses Netzmanagements ist es, der größtmöglichen Zahl
    33 von Kunden die Nutzung der Dienste ihrer Wahl in der
    34 bestmöglichen Qualität zu ermöglichen. Dieser Grundsatz gilt
    35 unabhängig vom verwendeten Übertragungsmedium, manifestiert
    36 sich aber in unterschiedlichen Netzmanagement Maßnahmen und
    37 Vertragsbedingungen. Die Begründung dafür ist die eingangs
    38 beschriebene verschärfte Ressourcenknappheit im Mobilfunk.